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Axeo Elemente

axeo energy consult

Wir sind BAFA- gelistete Berater für die Industrie und bieten u.A. EBM (Energieberatung Mittelstand) sowie EDLG (Energieanalyse gemäß Energiedienstleistungsgesetz) an

Die Energiewende und alle damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Aspekte sind mit Recht aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken:

Umwelt- und Ressourcen- Aspekte zur Energieerzeugung, die Treibhausgas-Diskussionen und die Klimaerwärmung haben im Hinblick auf das Wohl künftiger Generationen eine große Bedeutung erlangt!

Unsere Erfahrung zeigt, dass bei Unternehmen, die noch keine Energieanalyse durchgeführt haben, im Schnitt zwischen 10% und 50% Energieeinsparpotential vorhanden sind. Neben deren Hebung sind Energieberater für BAfA-Fördermittel, Audits und Zertifizierungen notwendig.

Gerne werden wir in diesem Sinn auch für Ihr Unternehmen tätig, sprechen Sie uns einfach an!  

Energie News

Drittmengenabgrenzungen: Seit dem 01/01/2022 müssen Drittmengenabgrenzungen mit einem Zähler gemessen werden.

EEG-Umlage: Die EEG-Umlage entfällt, da die Förderung erneuerbarer Energien seit 2023 über den Bundeshaushalt finanziert wird.

Emissionshandel (nEHS) 2026: Mindestpreis von 55 EUR und ein Höchtspreis von 65 EUR pro nEHS-Zertifikat gesetzlich festgelegt

Wichtige Abgabefristen

28.02: Angaben zur Stromeigenenerzeugnissanlage (Zählerstände) beim Netzbetreiber

31.03: Abrechnungsnachweis Stromumlagen (§19 Strom NEV-Umlage) beim Netzbetreiber (Selbstverbrauchte Strommenge Weiterhin an Dritte)

31.05: gem. §4 Abs. 6 Strom StV: Versorger hat dem Hauptzollamt für jedes Kalenderjahr die jenige Strommenge anzumelden, die Steuerfrei nach §9 Abs. 1 Nr. 3b entnommen wurde --> Zoll online

30.06: gem. §3 Abs. 3 EnSTransV: Tatbestand der Energiesteuer- oder Stromsteuerbegünstigung --> Abgabe nach dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Schriftform beim zuständigen Hauptzollamt

Begünstigungsvolumen weniger als 100.000 EUR im Kalenderjahr auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt --> Keine Abgabe/Erklärung verpflichtet

31.12: Antrag zur Strom- und Energiesteuerentlastung beim jeweiligen Hauptzollamt

Stand: Januar 2026

 

 

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73230 Kirchheim/Teck-Nabern

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ANFAHRT

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Entfernung zu axeo im Industriepark Nabern vom Flughafen Stuttgart: ca. 25 km / 20 Min., von Stuttgart-Zentrum: ca. 40 km / 40 Min., von Ulm ca. 60 km / 45 Min., von München ca. 200 km / 150 Min.

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